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   VGH Bayern, 11.10.2017 - 1 ZB 15.1773   

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https://dejure.org/2017,45916
VGH Bayern, 11.10.2017 - 1 ZB 15.1773 (https://dejure.org/2017,45916)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.10.2017 - 1 ZB 15.1773 (https://dejure.org/2017,45916)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - 1 ZB 15.1773 (https://dejure.org/2017,45916)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Anforderungen an die Erhebung der Aufklärungsrüge als Verfahrensmangel zur Zulassung der Berufung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1 ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5
    Aufklärungsrüge Kein Beweisantrag gestellt; Berufung; Zulassung; Verfahrensmangel; Anforderungen; Verfahrensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2017 - 1 ZB 15.1773
    Es ist kein Hindernis, wenn der Rechtsmittelführer sein Vorbringen unter dem falschen Zulassungsgrund erörtert (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546).
  • BVerwG, 10.10.2013 - 10 B 19.13

    Gerichtliche Sachaufklärung; Beweiswürdigung; Verfahrensmangel

    Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2017 - 1 ZB 15.1773
    Dieser Verfahrensmangel liegt unter Zugrundelegung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur BVerwG, B.v. 10.10.2013 -10 B 19.13 - juris Rn. 3 m.w.N.) jedoch nicht vor.
  • VGH Bayern, 19.12.2018 - 20 ZB 18.1219

    Unzulässige Ablagerung von Abfall in Form von abgekipptem Pferdemist

    Eine Aufklärungsrüge gemäß § 86 Absatz 1 VwGO kann nur Erfolg haben, wenn substantiiert dargetan wird, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer für den Rechtsmittelführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (BayVGH B.v. 11.10.2017 - 1 ZB 15.1773, BeckRS 2017, 133169).
  • VGH Bayern, 08.07.2022 - 10 ZB 22.1379

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels wegen Ausreise in die Türkei aus einem nicht

    Die Aufklärungsrüge nach § 86 Abs. 1 VwGO, wie sie die Klägerin im Hinblick auf ihre subjektiven Absichten bei der Ausreise aus dem Bundesgebiet erhoben hat, greift schon deswegen nicht durch, weil ein Tatsachengericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Kläger in der mündlichen Verhandlung zu beantragen unterlassen hat (vgl. etwa BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 11.10.2017 - 1 ZB 15.1773 - juris Rn. 3), es sei denn, eine Beweiserhebung hätte sich auch ohne Beweisantrag aufgedrängt.
  • VGH Bayern, 07.02.2018 - 10 ZB 15.795

    Unkenntlichmachung der Eintragungen in den Verfassungsschutzberichten

    Die Rüge, das Verwaltungsgericht habe den Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt und damit gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) verstoßen, greift schon deswegen nicht durch, weil ein Tatsachengericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Kläger in der mündlichen Verhandlung zu beantragen unterlassen hat (vgl. etwa BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 11.10.2017 - 1 ZB 15.1773 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 11.01.2018 - 1 ZB 16.1358

    Verpflichtung zur Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis für den

    Zudem wäre vorzutragen, inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer für den Rechtsmittelführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (BayVGH, B.v. 11.10.2017 - 1 ZB 15.1773 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 23.04.2020 - 10 ZB 20.752

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt aus zwingenden Gründen der

    Die Aufklärungsrüge nach § 86 Abs. 1 VwGO, wie sie die Kläger im Hinblick auf die unterlassene Einholung eines Gutachtens zur Vater-Kind-Bindung erhoben haben, greift schon deswegen nicht durch, weil ein Tatsachengericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Kläger in der mündlichen Verhandlung zu beantragen unterlassen hat (vgl. etwa BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 11.10.2017 - 1 ZB 15.1773 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 08.02.2021 - 10 ZB 21.83

    Ausweisung eines straffälligen türkischen Staatsangehörigen mit vorgeblicher

    Die Aufklärungsrüge nach § 86 Abs. 1 VwGO, wie sie der Kläger (im Schriftsatz vom 2.2.2021) im Hinblick auf die unterlassene Anhörung seiner siebenjährigen Tochter des Klägers zur Vater-Kind-Bindung (sinngemäß) erhoben hat, greift schon deswegen nicht durch, weil ein Tatsachengericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Kläger in der mündlichen Verhandlung zu beantragen unterlassen hat (vgl. etwa BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 11.10.2017 - 1 ZB 15.1773 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 12.10.2021 - 24 ZB 21.2041

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, Reichsbürgerbewegung.

    Die Aufklärungsrüge nach § 86 Abs. 1 VwGO greift hier schon deswegen nicht durch, weil ein Tatsachengericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Kläger in der mündlichen Verhandlung zu beantragen unterlassen hat (vgl. etwa BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 11.10.2017 - 1 ZB 15.1773 - juris Rn. 3).
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